Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Osteopathie in Emsdetten.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für osteopathische Behandlungen?
Die Kostenübernahme ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Viele gesetzliche Kassen bezuschussen osteopathische Behandlungen - meist anteilig und unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Einen guten Überblick über die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Website von Osteokompass: www.osteokompass.de
Was kostet eine osteopathische Behandlung bei euch?
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Übliche Sitzungen liegen bei 110€ für die Erstbehandlung inklusive Anamnesegespräch. Für jede weitere Behandlung sind es 95€. Für Säuglinge bieten wir vergünstigte Preise von 90€ für den Erstkontakt und 80€ für Folgebehandlungen.
Wie viele Termine sind erforderlich?
In vielen Fällen genügen drei bis vier Sitzungen, um spürbare Verbesserungen zu erzielen. Bei akuten Problemen ist der Abstand meist 2–6 Wochen, bei Kindern oft ein kürzerer Rhythmus. Chronische Beschwerden erfordern häufig längere Begleitung .
Alle Behandlungen und deren Häufigkeit passen wir an ihre Bedürfnisse an.
Sind Reaktionen nach der Behandlung normal?
Ja – nach einer Behandlung sind leichte Reaktionen wie Müdigkeit, Muskelkater oder vorübergehende Verschlimmerungen möglich. Das zeigt, dass Ihr Körper aktiv auf die Impulse reagiert.
Sollten Sie unsicher sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind für Sie da.
Was passiert beim ersten Termin?
Der erste Besuch umfasst:
- Ausführliche Anamnese (Beschwerden, Vorgeschichte
- Ganzkörperuntersuchung per Hand – unsere 3 Säulen:
- parietal, viszeral, kraniosakral
- Behandlungsplan mit sanften Techniken
- Auf Wunsch Tipps zu Bewegung, Entspannung & Alltag
Woran erkenne ich, dass ich von qualifizierten Osteopath:innen behandelt werde?
Unsere Osteopath:innen haben eine fünfjährige Ausbildung an der IAO (International Academy of Osteopathy) mit über 1.350 Unterrichtseinheiten absolviert und sind Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD).
Brauche ich für eine osteopathische Behandlung ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung?
Für eine osteopathische Behandlung ist rechtlich gesehen kein Rezept erforderlich – Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
ABER:
Wenn Sie eine Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse wünschen, verlangen viele Kassen eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung für Osteopathie (z. B. vom Hausarzt, Orthopäden oder Gynäkologen). Diese muss vor der ersten Behandlung ausgestellt sein.
⸻
💡 Tipp:
Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse oder auf www.osteokompass.de, welche Voraussetzungen für eine Erstattung gelten – wir unterstützen Sie gerne mit allen nötigen Unterlagen.